Allgemeine Geschäftsbedingungen

VOREST Aktiengesellschaft

§ 1 Geltungsbereich / Leistungsinhalte

Die VOREST AG bietet Seminar-, Lehrgangs- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie weitere ergänzende Beratungs- und Informationsleistungen an. Sie bietet ferner die dazugehörigen Lehrmaterialien und Recherchemöglichkeiten in Datenbanken an. Zudem bietet die VOREST AG Vorlagen und Checklisten sowie vollständige Managementsysteme im Geschäftsbereich Fachinformationen an. Alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der VOREST AG erfolgen ausschließlich unter Einbeziehung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sonstige allgemeine Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern, die im Widerspruch zu den folgenden Vertragsbedingungen stehen, werden von der VOREST AG nicht akzeptiert. Die von der VOREST AG eingesetzten Berater / Trainer handeln während ihrer Tätigkeit ausschließlich im Auftrage und im Namen der VOREST AG. Zusatz-, Folge- und Neuaufträge mit Beratern / Trainer sind ausschließlich über die VOREST AG abzuwickeln.

§ 2 Angebot / Bestellung / Vertragsschluss

Die Anmeldung oder Bestellung durch den Vertragspartner hat entweder schriftlich per Post oder Fax (an VOREST AG, Bleichstraße 81, 75173 Pforzheim, Fax-Nr. +49 (0)7231.922391-60) oder per Internet (www.vorest-ag.com, info@vorest-ag.de) zu erfolgen. Mit dem Auftrag/Anmeldung erklärt der Kunde sein verbindliches Vertragsangebot, die bestellte Ware oder Leistung erwerben zu wollen. Der Vertragspartner erhält von der VOREST AG unverzüglich eine schriftliche oder elektronische Anmeldebestätigung. Diese stellt noch nicht die Vertragsannahme dar. Die  Vertragsannahme durch die VOREST AG erfolgt nach Prüfung des Vertragsangebots und der Verfügbarkeit der gewünschten Leistung entweder durch schriftliche oder elektronische Bestätigung oder durch die Ausführung des Auftrags. Die VOREST AG darf ohne Einwilligung des Auftraggebers Teile eines Auftrags im Wege des Unterauftrags an Dritte weitergeben, wenn der Auftragnehmer ein Unternehmen der VOREST AG ist oder sichergestellt ist, dass er die qualitativen Anforderungen der VOREST AG erfüllt. Abweichend von Absatz 1 kann die Bestellung und Vertragsannahme bezüglich des Bezugs der Fachinformationstools und Fachinformationszeitschriften und PRO SYS auch mündlich, fernmündlich oder in jeder sonstigen Art zwischen den
Vertragspartnern erfolgen. Der Vertragspartner erhält in diesem Fall von der VOREST AG umgehend eine Auftrags- und Anmeldebestätigung übersandt, welche zwischen den Parteien die Wirkung eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens hat, sofern der Vertragspartner gewerblich tätig ist.

§ 3 Rechnungsstellung / Mahnung

Die Rechnungsstellung erfolgt vor Beginn der jeweiligen (Block-)Veranstaltung, bei Kombinationsbuchungen vor Beginn der ersten Veranstaltung der gebuchten Kombination. Der  Rechnungsbetrag wird sofort nach Erhalt der Rechnung fällig. Die Rechnungsstellung und etwaige Zahlungsaufforderungen durch die VOREST AG erfolgen im Regelfall per E-Mail. Die VOREST AG behält sich vor, bei Veranstaltungen als Teilnahmevoraussetzung Barzahlung oder Vorauskasse vorzuschreiben. Die Rechnungsstellung für den Bezug der Fachinformationen und PRO SYS erfolgt jeweils zu Beginn des jährlichen Bezugszeitraumes im Voraus. Bei erstmaligem Bezug erfolgt die Rechnungsstellung nach Ablauf der einmonatigen kostenlosen Probefrist. Der VOREST AG steht es frei, dem Vertragspartner für jede ausgesprochene Mahnung eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 5,00 Euro in Rechnung zu stellen. Dies gilt unabhängig von einem Verzug des Vertragspartners bereits für die erste Mahnung sowie für jede weitere Mahnung in derselben Angelegenheit.

§ 4 Gebühr / Preise

Die angegebenen Gebühren und Preise verstehen sich als Netto-Preise zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Die jeweiligen Kursteilnahmegebühren beinhalten die Kosten für die Veranstaltung, ausführliche Arbeitsunterlagen, Qualifikationsnachweis, Getränke, Mittagessen und Pausenverpflegung. Bei allen Prüfungslehrgängen sind ferner die vollständigen Prüfungskosten und die Zertifikatserstellung enthalten. Übernachtung und Abendessen sind nicht enthalten. Bei Online-Buchungen von Kursteilnahmen gewährt die VOREST AG einen Preisnachlass von 3% auf die angegebene Teilnahmegebühr. Betragsabweichungen durch Rundungen sind möglich.

§ 5 Sonderkonditionen für Veranstaltungen

Die VOREST AG gewährt unter bestimmten Voraussetzungen Sonderkonditionen für Vertragspartner. Die Einzelheiten hierzu kann der Vertragspartner jeder Zeit der Homepage entnehmen oder bei der VOREST AG unmittelbar erfragen. Sonderkonditionen können vom Vertragspartner, mit Ausnahme des Online-Buchungs-Rabatts, nicht kumulativ in Anspruch genommen. Besteht ein theoretischer Anspruch eines Vertragspartners auf mehrere Vergünstigungen, so wird ihm automatisch von der VOREST AG die für ihn günstigste Variante berechnet.

§ 6 Stornierungen / Umbuchungen

Stornierungen können kostenlos und ohne Angabe von Gründen bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn erfolgen. Bei Stornierung zwischen 6 Wochen und 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 30% der Teilnahmegebühr bzw. des Angebotspreises verrechnet. Bei noch kurzfristigeren Abmeldungen wird die volle Teilnahmegebühr bzw. der volle Angebotspreis verrechnet. Als Veranstaltungsbeginn einer Blockveranstaltung gilt das Anfangsdatum des ersten Ausbildungsblocks. Stornierungen einzelner Teile einer Blockveranstaltung sind nicht möglich. Eine Blockveranstaltung ist eine inhaltlich verbundene Ausbildung, die aus mehreren, zeitlich voneinander getrennten Teilen (= Blöcken) besteht. Als Veranstaltungsbeginn aller Veranstaltungen einer Kombinationsbuchung gilt das Anfangsdatum der ersten Veranstaltung. Nach Ablauf der Stornierungsfrist vor Beginn der ersten Veranstaltung können auch die nachfolgenden Veranstaltungen der Kombinationsbuchung nicht mehr abgesagt werden. Eine Kombinationsbuchung ist die Buchung von mehreren, voneinander unabhängigen Ausbildungen mit Inanspruchnahme von entsprechenden Preisnachlässen. Muss eine Veranstaltung aus Gründen abgesagt werden, die die VOREST AG zu vertreten hat, so werden bereits gezahlte Gebühren umgehend und  aufforderungslos erstattet. Bei Kombinationsbuchungen erfolgt die Erstattung eines Teilausfalles anteilig zum Gesamtpreis. Umbuchungen sind bis sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenlos möglich. In den sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn sind Umbuchungen nur nach Kulanz durch die VOREST AG möglich, da dies unter anderem von der jeweiligen Kursgröße abhängt. Falls die VOREST AG einem Umbuchungswunsch eines Vertragspartners zustimmt, fallen hierbei Umbuchungsgebühren in Höhe von 50,00 Euro pro Person und Veranstaltungstag sowie einer zusätzlichen Umbuchungspauschale von 50,00 Euro pro Person an. Die Pauschale und die Gebühren dienen zur Abdeckung des Verwaltungsaufwands der VOREST AG und ihre Kostenzusagen gegenüber den Vertraghotels.

§ 7 Inhouse – Training

Eine Terminverschiebung im Falle eines Inhouse – Trainings (d.h. einer Veranstaltung beim Kunden) ist bis 2 Wochen vor Veranstaltungsdurchführung kostenlos möglich, jedoch kann ein Termin nur einmal um maximal 3 Monate verschoben werden. Eine vollständige Stornierung ist nicht möglich. Wird ein Termin verschoben, werden von der VOREST AG maximal 2 Alternativtermine im Wunschdurchführungszeitraum benannt, von denen einer vom Vertragspartner verbindlich gebucht werden muss. Kann in diesem Fall keiner der Termine vom Auftraggeber wahrgenommen werden, wird der volle Angebotspreis in Rechnung gestellt.

§ 8 Widerruf

Handelt es sich bei dem Vertragspartner um einen Verbraucher i.S.d. § 13 BGB, so steht ihm im Falle eines Vertragsschlusses mittels eines Fernabsatzvertrages unabhängig von der oben genannten vertraglichen Stornierungsmöglichkeit ein zweiwöchiges gesetzliches Widerrufrecht ohne Angabe von Gründen zu. Hierauf wird der Vertragspartner bei Vertragsschluss nochmals ausdrücklich durch die VOREST AG hingewiesen werden. Die zweiwöchige Widerrufsfrist beginnt frühestens mit dem Erhalt der Belehrung. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Wird bereits vor dem Ende der Widerrufsfrist mit ausdrücklicher Zustimmung des Vertragspartners mit der Erbringung der Dienstleistung durch die VOREST AG begonnen, so erlischt das Widerrufsrecht.

§ 9 Ablehnung / Zurückweisung / Ausschluss

In Ausnahmefällen behält sich die VOREST AG das Recht vor, Anmeldungen ohne Erklärung zurückzuweisen. Es kommt in diesem Fall zu keinem Vertragsschluss i.S.d. § 2 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ein Veranstaltungsteilnehmer kann vom Seminarleiter von der Teilnahme ausgeschlossen werden, falls dessen weitere Anwesenheit die übrigen Teilnehmer erheblich stören würde. Ein Anspruch auf Rückvergütung der Teilnahmegebühr besteht in diesem Fall nicht. Die VOREST AG behält sich vor, Bestellungen für kostenlose einmonatige Probeabonnements bzw. Regelabonnements aus der PRO SYS-Reihe ohne Angaben von Gründen abzulehnen.

§ 10 Hotelbuchung / Gastronomie

Die VOREST AG Vertragshotels bieten spezielle Tarife für die Dauer einer Veranstaltung an. Die Zimmerbuchung sowie die Hotelabrechnung nimmt der Vertragspartner unter Berufung auf die entsprechende Veranstaltung selbst vor. Ein ausreichendes Zimmerkontingent steht in der Regel zur Verfügung. Die VOREST AG übernimmt jedoch keine Garantie für die Verfügbarkeit. Die Details können bei dem jeweiligen Vertragshotel über die Homepage der VOREST AG eingesehen werden. Die Leistungen der in Anspruch genommenen Hotels sind nicht Gegenstand der Leistungen der VOREST AG. Dies gilt auch für etwaige gastronomischen Leistungen und sonstige Nebenleistungen. Die Hotels erbringen ihre Leistungen selbstständig und nicht als Erfüllungsgehilfen der VOREST AG. Hieran ändert auch der Umstand nichts, dass Zahlungen für die Teilnehmer (z.B. bei der Verpflegung) zur Vereinfachung der Organisation unter Umständen über die VOREST AG abgewickelt werden.

§ 11 Unterlagenversand bei gesonderter Bestellung von Unterlagen

Nach Eingang einer Bestellung von Unterlagen ohne Kursbuchung erhält der Auftragsgeber als Zeichen der Vertragsannahme eine Bestellbestätigung oder eine Rechnung. Es bedarf in diesem Fall keiner ausdrücklichen Vertragsannahme i.S.d. § 2 dieser allgemeinen Vertragsbedingungen. Nach Eingang des Rechnungsbetrages sendet die VOREST AG Ihnen die Trainingsunterlagen per CD zu. Der Versand erfolgt porto- und versandkostenfrei innerhalb von Deutschland, Österreich und der Schweiz.

§ 12 Urheberrechte / Kopien von Trainingsunterlagen

Die Trainingsunterlagen unterliegen dem Urheberrechtsschutz der VOREST AG und dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung der VOREST AG nicht kopiert und nicht vervielfältigt werden. Dies gilt auch für den innerbetrieblichen Gebrauch. Jede Verwertung außerhalb der durch das Urheberrechtsgesetz festgelegten Grenzen ist ohne Zustimmung der VOREST AG unzulässig und wird straf- und zivilrechtlich verfolgt.

§ 13 Haftung

Gegenüber Unternehmern haftet die VOREST AG für Schäden, außer im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, nur, wenn und soweit der VOREST AG, ihren gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten und sonstigen leitenden Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die VOREST AG für jedes schuldhafte Verhalten ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Verbrauchern haftet die VOREST AG nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, des Schuldnerverzugs oder der von der VOREST AG zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung haftet die VOREST AG jedoch für jedes schuldhafte Verhalten ihrer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen der VOREST AG ist die Haftung der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt. Eine Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellte oder sonstiger Erfüllungsgehilfen der VOREST AG.
Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gegenüber Unternehmern oder Verbrauchern gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch die VOREST AG und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen. Die VOREST AG haftet nicht für den Verlust oder den Diebstahl für die von Teilnehmern zur Veranstaltung mitgebrachten Gegenstände. Die Aufbewahrung oder Beobachtung mitgebrachter Gegenstände der Teilnehmer ist nicht Inhalt der Leistungen der VOREST AG. Die jeweilige Veranstaltung wird nach dem derzeitigen Stand der Technik vorbereitet und durchgeführt. Für erteilten Rat oder die Verwertung erworbener Kenntnisse übernimmt die VOREST AG keine Garantie.

§ 14 Fachinformationen / Fachzeitschriften

Durch den Erwerb von Vorlagen, Checklisten oder vollständigen Managementsystemen im Geschäftsbereich Fachinformationen erhält der Nutzer das Recht, diese selbst zu verwenden. Er ist nicht berechtigt, diese zu verkaufen, weiterzuverkaufen, zu lizenzieren, innerhalb eines Beratungsauftrags als Berater zu verwerten, zu vermieten, zu verleasen, zu verleihen oder anderweitig für einen Gegenwert zu übertragen. Er ist weiterhin nicht berechtigt, die Vorlagen, Checklisten oder vollständigen Managementsysteme in eigenständigen Produktionen, die nur die Vorlagen selbst enthalten oder als Teil eines anderen Produkts zu vertreiben. Für den Bezug von Fachzeitschriften und Fachinformationen von der VOREST AG im Rahmen der PRO SYS-Reihe gelten neben den § 2 Abs. 3, § 3 Abs. 3 sowie § 9 Abs. 3 folgende Bestimmungen:

  • Beim erstmaligen Bezug der PRO SYS-Reihe ist auf Wunsch des Vertragspartners ein einmaliger einmonatiger und kostenloser Testbezug der Fachinformationen möglich. Innerhalb dieser einmonatigen Frist kann der Vertragspartner jederzeit von einem weiteren kostenpflichtigen Bezug Abstand nehmen (u.a. durch eine entsprechende kurze Nachricht an bestellung@vorest-ag.de).
  • Das kostenlose Probeabonnement kann pro Person nur einmal abgeschlossen werden. Eine zweite Anmeldung durch denselben Vertragspartner ist eine direkte Buchung des  Regelabonnements. Im Rahmen des Probeabonnements sind keine Sonderausgaben enthalten.
  • Nach Ablauf der Probefrist erhält der Vertragspartner für den Zeitraum eines weiteren Jahres die monatlichen Ausgaben der Fachinformationen und Fachzeitschrift. Der Vertragszeitraum verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn der Vertragspartner nicht schriftlich oder per E-Mail mit einer Frist von vier Wochen zum Ende des jeweiligen Bezugszeitraumes kündigt.
  • Es steht der VOREST AG jederzeit frei, mit einer Frist von zwei Wochen bestehende Abonnements ordentlich auch vor Ablauf des Bezugszeitraumes ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Der Vertragspartner hat in diesem Fall Anspruch auf die unverzügliche anteilige Rückerstattung der bereits geleisteten Abonnementzahlungen.

§ 15 Datenschutz

Die VOREST AG verwendet persönliche Daten von Kunden zur Abwicklung und Aufnahme von Bestellungen, zur Lieferung von Waren, dem Erbringen von Dienstleistungen sowie bei der Zahlungsabwicklung. Eine Weitergabe von Daten an Dritte außerhalb dieser Geschäftsbeziehung findet nicht statt. Darüber hinaus können Informationen bei Einwilligung durch den Besteller auch dazu verwendet werden, um über Produkte, Marketingmaßnahmen, weitere Dienstleistungen und sonstige Empfehlungen zu informieren. Es steht dem Besteller jederzeit frei, einer solchen Verwendung formlos zu widersprechen.