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Was ist die ISO 26000?

Die ISO 26000 wurde Ende 2010 als Leitfaden für gesellschaftliche Verantwortung, Nachhaltigkeit und des Nachhaltigkeitsmanagements in Unternehmen veröffentlicht. Dadurch ist sie im Bereich der ISO Normen die zentrale Verankerung des CSR Gedankens – Corporate Social Responsibility. Sie versucht, was bislang noch nicht geschehen ist: eine international einheitliche Linie zu den unterschiedlichen CSR Definitionen. An der Ausarbeitung waren dabei Interessenvertreter (Stakeholder) aus etwa 100 Ländern beteiligt. Das internationale Verständnis sowie die thematisch bewusst breit angelegte Darstellung macht die ISO 26000 einzigartig.


Geschichtliche Entwicklung der ISO 26000 und des Nachhaltigkeitsmanagements

Begriffe wie „Gesellschaftliche Verantwortungsübernahme“ oder „Nachhaltigkeit“ sind schließlich keine Modewörter des 21. Jahrhunderts. Bereits in der Antike sprachen Philosophen von gesellschaftlicher Verantwortung, der Begriff des ehrbaren Kaufmanns wurde im Hochmittelalter in Italien geprägt und den Nachhaltigkeitsbegriff schließlich verwendet Hans Carl von Carlowitz 1713 als Erster, damals in Bezug auf die Waldwirtschaft. Er wollte sinngemäß sagen, dass beim Roden des Waldes auch zukünftige Generationen bedacht und daher schonend mit den Ressourcen umgegangen werden muss. Bis es aber zur ISO 26000 kam hat es noch bis Ende des Jahres 2010 gedauert, das waren von den ersten Überlegungen 2002 immerhin acht Jahre bis zur Veröffentlichung des Leitfadens.


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Wozu die ISO 26000?

Die ISO 26000 – Guidance on Social Responsibility als Leitfaden für gesellschaftliche Verantwortung und Nachhaltigkeit in Unternehmen bietet eine weltweit einheitliche Richtlinie zu den verschiedenen Interpretationen von Nachhaltigkeit sowie gesellschaftlicher Verantwortung, also von CSR Corporate Social Responsibility. Sie fasst unterschiedliche Anforderungen an die Nachhaltigkeit und gesellschaftliche Verantwortung strukturiert und ebenfalls international anerkannt zusammen. Vertreter aus 100 Nationen und dabei aus allen Bereichen (Industrievertreter, Verbraucher,…) haben sich an der Erstellung und Fertigstellung des Leitfadens ISO 26 000 beteiligt. Die ISO 26000 unterscheidet sich schließlich von anderen Normgefügen durch die klar internationale Ausrichtung und breit gefächerte Darstellung. Mit der ISO 26 000 möchte die ISO eine Basis für ein weltweit einheitliches Verständnis der gesellschaftlichen Verantwortung schaffen und daher im CSR Sinn für die Bereiche Ökologie, Ökonomie und Soziales. Die Grundlage hierfür wird durch eine gemeinsame Definition sowie gleiche Erhebungsmethoden geschaffen.

Mit der ISO 26000 (Guidance on Social Responsibility) begibt sich die ISO (International Organisation for Standardization) dabei auf ein neues Gebiet im Bereich der Verfahrensstandards. Die ISO 26000 ist nicht zertifizierbar, sie soll Unternehmen sowie Organisationen als freiwilliger Leitfaden dienen, um gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen und diese schließlich im internationalen Umfeld vergleichbar machen. So kann das Unternehmensimage positiv belegt und dadurch Wettbewerbsvorteile generiert werden. Bei der Erarbeitung wurden auch bereits existierende internationale Verträge herangezogen, so z.B. die Richtlinien der der International Labour Organisation (ILO). Bereits vor der international einheitlichen ISO 26000 gab es Leitsätze (die nach wie vor bestehen), die dem CSR Konzept als Grundlage dienten. Die wichtigsten lassen sich mit den OECD-Grundsätzen, dem United Nations Global Compact sowie der Grundsatzerklärung International Labour Office (ILO) zusammenfassen.


Ihre Ansprechpartnerin bei Fragen rund um das Thema CSR Nachhaltigkeit

Ansprechpartnerin der VOREST AG Kati Schäfer

Sie haben Fragen oder wünschen ein Angebot, z.B. für eine individuelle Inhouse Schulung oder Beratung? Ich helfe Ihnen gerne weiter!

Kati Schäfer
Telefon: 07231.922391-0
E-Mail: kschaefer@vorest-ag.de


CSR Leitsätze für multinationale Unternehmen

Die OECD-Leitsätze stellen eine Empfehlung von Regierungen an multinationale Unternehmen für verantwortliches Handeln dar. Die OECD Leitsätze gliedern sich dabei sinngemäß in die nachfolgenden 10 Kapitel:

  • Offenlegung der Grundsätze und Ziele der OECD-Leitsätze
  • Unternehmen informieren umfassend – nicht nur über ökonomische Geschäftsergebnisse, sondern zusätzlich über soziale und umweltrelevante Aspekte sowie absehbare Risiken
  • Arbeitnehmer/innen werden unter Berücksichtigung der international anerkannten Kernarbeitsnormen beschäftigt und die konstruktive Zusammenarbeit zwischen Unternehmen sowie Arbeitnehmerorganisationen wird angestrebt
  • Unternehmen verfügen über ein effizientes Umweltmanagement, gewährleisten eine transparente Umweltberichterstattung und orientieren sich dabei am Vorsorgeprinzip
  • Unternehmen arbeiten aktiv gegen Korruption an
  • Es werden faire Geschäfts- und Vermarktungspraktiken angewandt, die die Sicherheit sowie Qualität der Produkte und Dienstleistungen wird sicherstellen
  • Technologie- und Wissens-Transfer (unter Beachtung von Rechten an geistigem Eigentum) wird unterstützt
  • Das Wettbewerbsrecht wird eingehalten und es wird „kartellfrei“ gewirtschaftet
  • Steuergesetze sowie -vorschriften der jeweiligen Ländern werden befolgt
  • Nationale Kontaktstellen durch die Regierungen werden eingerichtet

Arbeitsschutzmanagement

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United Nations Global Compact

Der United Nations Global Compact ist eine internationale Allianz zwischen den Vereinten Nationen sowie der Privatwirtschaft. Das Ziel, das erreicht werden soll ist die weltweite Vernetzung und Förderung von sozialem Engagement. Der United Nations Global Compact richtet sich nach 10 Prinzipien aus:

  1. Unternehmen sollen die internationalen Menschenrechte in ihrem Einflussbereich schützen
  2. Unternehmen sollen zusätzlich sicherstellen, in keiner Weise durch ihr unternehmerisches Handeln an Menschenrechtsverletzungen beteiligt zu sein
  3. Vereinigungsfreiheit und das Recht zu Kollektivverhandlungen müssen gewahrt werden
  4. Abschaffung von Zwangsarbeit
  5. Abschaffung von Kinderarbeit
  6. Keine Diskriminierung bei Anstellung und Beschäftigung
  7. Präventiver Umgang mit negativen Umwelteinflüssen
  8. Verantwortungsübernahme gegenüber der Umwelt
  9. Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien
  10. Aktives Arbeiten gegen Korruption

Grundsatzerklärung International Labour Office (ILO)

Die Grundsatzerklärung der ILO über „Multinationale Unternehmen und Sozialpolitik“ (MNE) stellt einen internationalen Konsens zwischen Regierungen, Gewerkschaften sowie Unternehmensverbänden dar. Diese Grundsatzerklärung, die auf Freiwilligkeit beruht, fordert Regierungen auf, ihr nationales Recht gem. den Grundsätzen der ILO-Übereinkommen zu gestalten. Unternehmen sollen dadurch neben der Beachtung des nationalen Arbeitsrechts und internationaler Menschenrechtsvereinbarungen die nachfolgenden Kernarbeitsnormen einhalten:

Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen

  • Verhinderung von Diskriminierung bei Anstellung und Beschäftigung
  • Verbot von Zwangs- sowie Kinderarbeit

Arbeitsbeziehungen

  • Keine eingeschränkten Gewerkschaftsrechte durch Regierungen
  • Unternehmensleitungen sowie Arbeitnehmer sollen regelmäßig zu Themen gemeinsamen Interesses beraten
  • Arbeitnehmer erhalten Beschwerdemöglichkeiten bei Verstößen gegen Arbeitsstandards

Beschäftigung

  • Unternehmen sollen langfriste Arbeitsplätze sowie Ausbildungsstellen bereit stellen

Lebens-und Arbeitsbedingungen
Die Arbeitnehmer multinationaler Unternehmen sollen im Vergleich zu anderen Arbeitnehmern des jeweiligen Landes im Bereich der Arbeits- sowie Lohnbedingungen keine Nachteile haben.

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