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Was ist ein Nachhaltigkeitsbericht und welche Ziele hat der CSR Report?

Jeder Nachhaltigkeitsbericht bzw. das CSR Reporting soll heute Auskunft zu allen drei Bereichen im Rahmen Ihrer Nachhaltigkeitsstrategie: der ökologischen, der sozialen sowie der ökonomischen Nachhaltigkeit (sustainability) Ihres Unternehmens geben. Dabei können durchaus Schwerpunkte gesetzt werden, die gem. des BMU (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit) generell in den Bereichen ökologische sowie soziale Nachhaltigkeit liegen. Der Umfang für den dritten Bereich im Nachhaltigkeitsbericht, die ökonomische Nachhaltigkeit kommunizieren Unternehmen dabei sehr unterschiedlich, vor allem was den Umfang angeht. Viele Unternehmen informieren ihre Anspruchsgruppen, also Stakeholder und die interessierte Öffentlichkeit im ökonomischen Teil des Nachhaltigkeitsberichts über den wirtschaftlichen Erfolg und ebenfalls über die Auswirkungen auf den lokalen Wirtschaftsraum

Die GRI Richtlinien haben sich dabei als informeller Standard für den CSR Bericht zur Nachhaltigkeitsstrategie etabliert. Ziel ist es, die nachhaltige Entwicklung weltweit zu unterstützen und gleichzeitig Unternehmen, Regierungen, Investoren, Arbeitnehmern und einer interessierten Öffentlichkeit vergleichbare Entscheidungs- und Orientierungshilfen bieten. Mit dem freiwilligen Rahmen der GRI werden die Unternehmen auch erheblich unterstützt. Die Vergleichbarkeit wird zusätzlich durch die Forderung nach bestimmten Kennzahlen und Indikatoren zu ökonomischen, ökologischen und gesellschaftlichen Aspekten ihrer Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen gesteigert. Sie ergänzen somit natürlich auch Ihr CSR Management bzw. Nachhaltigkeitsmanagement und -controlling.


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Welchen Inhalt hat der Nachhaltigkeitsbericht?

In Ihrem Nachhaltigkeitsbericht sollten Sie gem. den GRI Richtlinien zu nachfolgend kurz aufgeführten Punkten Stellung nehmen:

1. Zur Organisation

  • Strategie sowie Analyse: CSR Strategie skizzieren, Erklärung des obersten Entscheidungsträgers zum Stellenwert der Nachhaltigkeit in der Organisation
  • Organisationsprofil: Name, Struktur, Produkte, Standort(e), Märkte, Veränderungen
  • Unternehmensführung, Verpflichtungen und Engagement

2. Zum Bericht

  • Berichtsprofil
  • Berichtszeitraum, -zyklus sowie Ansprechpartner für Ihren Nachhaltigkeitsbericht bzw. CSR Report
  • Berichtsumfang, Grenzen und Grundlage, Veränderungen

3. Zu den Stakeholdern

  • Einbeziehung von Stakeholdern
  • Liste der Stakeholder und Entscheidungsgrundlage

4. Zum Berichtsinhalt

  • Vorgehensweise zur Bestimmung des Berichtsinhalt inkl. Priorisierung

5. Zu den Daten zur Leistung

  • Nachhaltigkeitsleistung unter Berücksichtigung der GRI Indikatorprotokolle

CSR Berichtspflicht

Aus gesetzlicher Sicht bestimmt das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) seit 2017 über die Berichtspflicht bei nichtfinanziellen Aktivitäten eines Unternehmens. Dieses gilt  für Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern, mit einem Nettojahresumsatz von mind. 40 Mio. € sowie mit einer Bilanzsumme von mehr als 20 Mio. €. Außerdem noch für alle Banken und Versicherungen. Dies wird ebenfalls durch die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates im Hinblick auf die Offenlegung nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Gesellschaften und Konzerne.

Die Gründe für diese Richtlinien zum Nachhaltigkeitsbericht sind wie folgt:

  • Mangelnde Transparenz
  • Gleiche Regeln für alle formulieren
  • Soziale Verantwortung der Unternehmen (CSR)
  • Vertrauen von Investoren und Verbrauchern stärken
  • Mindestanforderungen, Konsistenz, Vergleichbarkeit herstellen

Gemäß der Deutschen Umsetzung sind folgende Unternehmen zum Nachhaltigkeitsbericht verpflichtet:

  • Kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften wie AGs, KGaAs, SEs – unabhängig von der Branche
  • Kapitalmarktorientierte haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften wie bspw. bestimmte GmbH & Co. KGs  – unabhängig von der Branche
  • Kreditinstitute – unabhängig von der Rechtsform, da sie zu den Unternehmen von öffentlichem Interesse zählen
  • Versicherungsunternehmen – unabhängig von der Rechtsform, da sie zu den Unternehmen von öffentlichem Interesse zählen

Anmerkung: Gemäß HGB ist eine Gesellschaft kapitalmarktorientiert, wenn sie einen organisierten Markt im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes durch von ihr ausgegebene Wertpapiere in Anspruch nimmt oder die Zulassung solcher Wertpapiere zum Handel an einem organisierten Markt beantragt hat; typische Wertpapiere sind Aktien, andere Anteile an juristischen Personen, Schuldtitel wie Genussscheine und Inhaberschuldverschreibungen.

Welche Themenfelder gehören in den Nachhaltigkeitsbericht?

Zu den Themenfeldern, die Unternehmen in den Nachhaltigkeitsbericht integrieren sollen, zählen Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange ebenso wie Menschenrechte sowie  Korruption und Bestechung.

Themenfelder Nachhaltigkeitsbericht
  • Umweltbelange: z.B. Angaben zu Treibhausgasemissionen, Wasserverbrauch, Luftverschmutzung, Nutzung von erneuerbaren und nicht erneuerbaren Energien oder den Schutz der biologischen Vielfalt.
  • Arbeitnehmerbelange: z.B. Angaben zur Geschlechter-Gleichstellung, zu Arbeitsbedingungen, zur Umsetzung der ILO-Normen, zur Achtung der Rechte der Arbeitnehmer und der Gewerkschaften, zum Gesundheitsschutz und die Sicherheit am Arbeitsplatz.
  • Sozialbelange: z.B. Angaben zum Dialog auf kommunaler oder regionaler Ebene oder auf die zur Sicherstellung des Schutzes und der Entwicklung lokaler Gemeinschaften ergriffenen Maßnahmen.
  • Menschenrechte: z.B. Angaben über die Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen.
  • Korruption und Bestechung: z.B. Angaben zu bestehenden Instrumenten zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

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Selbsterklärung zur Anwendungsebene

Einen Vordruck zum GRI Nachhaltigkeitsbericht erhalten Sie direkt auf den Seiten der GRI. Wie wichtig die Nachhaltigkeitsberichte für Ihre CSR-Kommunikation sind, lässt sich zudem daran festmachen, dass es eigene Rankings für Nachhaltigkeitsberichte gibt. Das Institut ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) und die Unternehmensinitiative future e.V. – verantwortung unternehmen bewerten seit 1994 Nachhaltigkeitsberichte deutscher Großunternehmen, seit 2010 findet das Ranking zusätzlich für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) statt. Sie erhalten hierzu weitere Informationen unter www.ranking-nachhaltigkeitsberichte.de

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